Mag. Alfons Bauernfeind
Mag. Alfons Bauernfeind, geb. 1976 in Mödling, Studium der Soziologie in Wien, Fächerkombination: interdisziplinäre Kommunikation und Musikwissenschaft, 2000- 2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Ludwig Boltzmann Institut für Politik und zwischenmenschliche Beziehungen, 2005- 2008 freiberufliche sozialwissenschaftliche Tätigkeiten, seit 2008 bei FORBA.
Arbeitsschwerpunkte
Arbeiten in der Kreativwirtschaft, quantitative Methoden,
Projekte
Laufende Projekte
- Berufswechsel aus Berufen mit begrenzter Tätigkeitsdauer
- Praktischer Umgang mit Ambivalenzen: Unternehmens- und Netzwerkpraktiken von Selbstständigen in der Kreativwirtschaft
Abgeschlossene Projekte
- Teilzeitarbeit von Frauen in der Steiermark
- Workspace - Evaluierung und Optimierung räumlicher Arbeitsbedingungen in Unternehmen (WORKSPACE)
- Arbeitsbedingungen in Österreich
- Verwendung personenbezogener Daten und Grenzen betrieblicher Mitbestimmung
- Update der Studie 'Internationalisierung österreichischer Unternehmen - Was haben die ArbeitnehmerInnen davon?'
- Internationalisierung österreichischer Unternehmen - was haben die ArbeitnehmerInnen davon?
Publikationen
Forschungsberichte
- Eichmann, Hubert, Bauernfeind, Alfons, Hofbauer, Johanna (2010): Work-Space. Evaluierung von räumlichen Arbeitsbedingungen in Unternehmen; FORBA-Forschungsbericht 3/2010, Wien, 50 Seiten
- Eichmann, Hubert, Bauernfeind, Alfons (2009): Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Beschäftigte in Top-300-Unternehmen in Österreich. Online Befragung bei Betriebsräten im Februar 2009; FORBA-Forschungsbericht 3/2009, Wien
- Riesenecker-Caba, Thomas, Bauernfeind, Alfons (2009): Verwendung personenbezogener Daten und Grenzen betrieblicher Mitbestimmung. Datenschutz in der Arbeitswelt; FORBA Forschungsbericht 12/2009
- Eichmann, Hubert, Flecker, Jörg, unter Mitarbeit von Bauernfeind, Alfons (2008): Was haben die ArbeitnehmerInnen davon? Auswirkungen der Internationalisierung auf Beschäftigungsbedingungen bei Top-300-Unternehmen in Österreich; FORBA-Forschungsbericht Nr. 09/2008, Wien