Atypische Beschäftigung – Eine sozialstaatliche Gestaltungslücke
Emmerich TálosZu den Kennzeichen der Entwicklung in den Nachkriegsjahrzehnten zählt sowohl die dominante Verbreitung eines spezifischen Beschäftigungsverhältnisses, des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses, als auch dessen enge Verknüpfung mit sozialstaatlichen Schutznormen und Leistungen. Ungeachtet dessen, dass es auch damals schon Abweichungen vom Normalarbeitsverhältnis gab, stellte dieses den dominanten Beschäftigungstypus dar. Dessen Bedeutung wird auch dadurch unterstrichen, dass sozialstaatliche Sicherung von Teilhabechancen in erster Linie daran geknüpft wurde.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist offenkundig, dass das "goldene Zeitalter des Sozialstaates" der Nachkriegsjahrzehnte vorbei ist. Am Arbeitsmarkt gibt es beträchtliche Veränderungen - ablesbar an der Zunahme der Erwerbslosigkeit und an der Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen. Diese hinterlassen auch im Sozialstaat merkbare Spuren: Das Aufgrund des Ausbaus in den Nachkriegsjahrzehnten dicht geknüpfte Netz der Sozialversicherung erwies sich unter den Bedingungen steigender Erwerbslosigkeit und zunehmender Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen als durchaus weitmaschig. Das tradierte System zeigt Lücken, franst insbesondere an den Rändern des Arbeitsmarkts aus, verliert an Bedeutung für die materielle Sicherung der Beschäftigten und ihrer Familien.
Die Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen spitzt bereits bestehende, strukturell in erwerbsbezogenen sozialen Sicherungssystemen à la Österreich angelegte Probleme der Ausgrenzung und der unzureichenden Versorgung noch zu. Sozialpolitischer Handlungsbedarf ist evident. Um dieses Thema kreist mein Vortrag. Ich gehe von der These aus, dass eine Facette der derzeitigen Arbeitsmarktveränderungen, nämlich die Verbreitung atypischer Beschäftigungsformen, einen Anstoß für einen längst fälligen und notwendigen Umbau unter anderem auch des österreichischen sozialen Sicherungssystem bildet, wobei Umbau in meinem Verständnis nicht heißt: Ersetzung, sondern Ergänzung des tradierten sozialstaatlichen Sicherungssystems.