Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) feierte vor Kurzem den Dreißiger! Und tatsächlich ist es eine Erfolgsgeschichte, konnten durch das ASchG doch zahlreiche Verbesserungen für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen erreicht werden. Dies vor allem auch deshalb, weil durch das Gesetz erstmals Arbeitgeber:innen in die Pflicht genommen wurden, von sich aus in Angelegenheiten des Arbeitnehmer:innenschutzes Verantwortung zu übernehmen und initiativ zu werden: wie etwa durch die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung sowie zur Information und Unterweisung der Arbeitnehmer:innen über Gefahren und anzuwendende Schutzmaßnahmen im Betrieb. (Text: Gesunde Arbeit)
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