Erhebung “Mitbestimmung im Aufsichtsrat”

Erhebung “Mitbestimmung im Aufsichtsrat”

Hinweise zur Unternehmensebene und Standort

Unternehmensebene

Wenn Sie z.B. Betriebsrat einer Tochtergesellschaft eines Konzerns sind und einerseits für die Tochtergesellschaft im Aufsichtsrat sitzen, andererseits aber zugleich in den Aufsichtsrat einer höheren Ebene oder des gesamten Konzerns entsandt sind, dann beantworten Sie die Fragen bitte aus der Perspektive der höheren Ebene bzw. der Konzernebene. Wenn Sie dagegen nur eine Aufsichtsratsfunktion haben – das kann entweder auf der Ebene einer Tochtergesellschaft, aber auch auf der Konzernebene sein – , dann beziehen Sie sich bitte in Ihren Antworten nur auf jene Unternehmenseinheit, für die Sie im Aufsichtsrat sind (auch dann, wenn sich ein Gutteil Ihrer BR-Aktivitäten auf eine andere Unternehmenseinheit bezieht). Ein konsistentes Antwortverhalten in Bezug auf eine bestimmte Unternehmenseinheit hilft uns dabei, relevante Zusammenhänge zu ermitteln.

Standort

Ebenfalls wichtig: Wenn Sie an den Kreis der Beschäftigten denken, die Sie im Aufsichtsrat zu vertreten haben, taucht die Frage auf, ob nur die österreichischen Standorte oder auch internationale Standorte mitzudenken sind, die das Unternehmen von Österreich aus mitverwaltet – und die daher im Aufsichtsratsgremium thematisiert werden. Bitte beziehen Sie Ihre Antworten auf die Standorte in Österreich, etwa dann, wenn es um erzielte Erfolge für die Beschäftigten (an diesen Standorten) im Rahmen Ihrer Aufsichtsrats-Tätigkeit geht. Das gilt auch bzw. insbesondere dann, wenn Sie im Fall von mehreren Aufsichtsratsmandaten auf die Konzernebene Bezug nehmen (in der der AR auch die Situation etwaiger internationaler Tochtergesellschaften zu behandeln hat).