Neue rechtliche Grundlagen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

Zeitraum: 01/1997 - 01/1998
Status: abgeschlossen
Forschungsbereich: Technikgestaltung und Datenschutz
ProjektmitarbeiterInnen: Thomas Riesenecker-Caba, Gerlinde Hammer (Universität Bremen)
AuftraggeberIn: Kommission der Europäischen Union, Programm Leonardo da Vinci
Kooperation: Arbeiterkammer Bremen - Technologieberatungssystem, TBS; Kooperationsbereich Universität - Arbeiterkammer (KUA), Bereich Wirtschaft und Arbeit (BIWA), Bremen; Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport, Verkehr, ÖTV, Bremen; Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, IGBCE, Bezirk Oldenburg; Siemens Nixdorf Informationssysteme AG, Hamburg; Stahlwerke Bremen GmbH, Bremen; Vocational Development Center, KEA, Rethimno; European Integration Consulting, E.I.C., Dublin; Manufacturing - Science - Finance, MSF, Dublin; CGIL, Regionale Toscana, Florenz; Veb, accademia europea, Florenz; Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg; Swenska Industritjänstemannaförbundet, SIF, Stockholm und andere

1990 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft die „Richtlinie über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“ mit der Zielsetzung erlassen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsstaaten auf hohem Niveau zu vereinheitlichen. Dieser Bericht gibt einen Überblick der gesetzlichen Umsetzung der Bildschirmrichtlinie in Österreich. Er ist einer der Weiterbildungsmodule des Projekts „ERGO-SCREEN – Ergonomie als integraler Bestandteil beruflicher Bildung – am Beispiel von Euromodulen für Bildschirmarbeit“.