Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
Seit 25. Mai 2018 gilt EU-weit ein einheitliches Datenschutzrecht, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Da die DSGVO zahlreiche „Öffnungsklauseln“ enthält, die den nationalen Gesetzgeber verpflichten und/oder berechtigen, bestimmte Angelegenheiten gesetzlich näher zu regeln, gibt es neben der DSGVO in Österreich weiterhin ein nationales Datenschutzgesetz. Dieses ebenfalls ab 25. Mai 2018 gültige Gesetz lautet „Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG)“.
Inwieweit konkrete Maßnahmen des Datenschutzrechts auch Betriebsrat/BR-Körperschaft oder Personalvertretung treffen, wurde im Rahmen einer FORBA-Studie (2018) untersucht und Werkzeuge zur Unterstützung erstellt.
Diese wurden 2026 überarbeitet, sind weiter unten zu finden und werden gegebenenfalls ergänzt.
Dieser Artikel (2022) von Wolfgang Goricnik, dem Leiter des Referats Wirtschaft & Recht der AK Salzburg, beschäftigt sich mit der Frage, welche Fragen sich für den Betriebsrat als Datenverarbeiter stellen. Dieser Beitrag wurde dankenswerter Weise vom Autor zur Verfügung gestellt.
- Datenschutz im Betriebsratsbüro (Broschüre)
- Vorlage Datensicherheitsmassnahmen (INFO 4)
- Musterformular_DOKU1_Aenderungen.dotx
- Musterformular_DOKU1_Aenderungen.xltx
- Musterformular_DOKU2_AllgAngaben.dotx
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- Musterformular_DOKU3_IT-Sicherheit.dotx
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- Musterformular_DOKU4_Verarbeitungstaetigkeit.xltx
- Musterformular_DOKU4_Verarbeitungstaetigkeit.dotx
- Datenverarbeitung(en) durch den Betriebsrat, Wolfgang Goricnik (Dako 1/2022)
