Datenschutz in der Betriebsratsarbeit

Seit 25. Mai 2018 gilt EU-weit ein einheitliches Datenschutzrecht, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Da die DS-GVO zahlreiche „Öffnungsklauseln“ enthält, die den nationalen Gesetzgeber verpflichten und/oder berechtigen, bestimmte Angelegenheiten gesetzlich näher zu regeln, gibt es neben der DS-GVO in Österreich weiterhin ein nationales Datenschutzgesetz. Dieses ebenfalls ab 25. Mai 2018 gültige Gesetz lautet „Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG)“.
Inwieweit konkrete Maßnahmen des neuen Datenschutzrechts auch Betriebsrat/BR-Körperschaft oder Personalvertretung treffen, wurde im Rahmen einer FORBA-Studie (siehe unten) untersucht und Werkzeuge zur Unterstützung erstellt.
Diese sind ebenso hier zu finden und werden gegebenenfalls ergänzt.

Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite der Österreichischen Datenschutzbehörde. Dort können auch deren Newsletter bestellt bzw. datenschutzrelevante Formulare downgeloaded werden.

Dieser Artikel (Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIdako20220103, März 2022) von Wolfgang Goricnik, dem Leiter des Referats Wirtschaft & Recht der AK Salzburg, beschäftigt sich mit der Frage, welche Fragen sich für den Betriebsrat als Datenverarbeiter stellen. Dieser Beitrag wurde dankenswerter Weise vom Autor zur Verfügung gestellt.