Am 1. September 2020 fand im Rahmen des EU-Projekts TransFair eine Informationsaktion für LKW-LenkerInnen, die grenzüberschreitend Transportdienstleistungen erbringen, statt. Die slowenische Gewerkschaft nsds und die österreichische Gewerkschaft vida informierten an einem Rastplatz nahe der österreichisch-slowenischen Grenze LenkerInnen über Mindestlohnansprüche. Viele von ihnen kommen aus und über Slowenien und erbringen Transportleistungen in westeuropäischen Ländern. In diesem Fall haben LenkerInnen Anspruch auf die Mindestlöhne der Zielländer. Ein Beispiel: Wenn ein Lenker bosnischer Herkunft mit einem Dienstgeber aus Slowenien, der einen Dienstleistungsvertrag mit einem österreichischen Auftragnehmer hat, in Österreich be- und/oder entlädt, hat er Anspruch auf den österreichischen kollektivvertraglich vereinbarten Mindestlohn (festgelegt im Kollektivvertrag für die Güterbeförderung). Der Unterschied zwischen dem österreichischen und dem slowenischen Mindestlohn ist gewaltig: Während der Mindestlohn in Österreich 9,42 € beträgt, liegt er in Slowenien bei 5,49 €.

Die TransFair-Partner erstellten einen Folder mit Informationen zu Mindestlohn, Anrechnung von Taggeldern auf den Mindestlohn und Dokumentation der Arbeitszeit. Der Folder beinhaltete auch Kontaktdaten für detaillierte Beratung.

Die Aktion fand im Rahmen des Projekts TransFair statt: www.transfair-project.eu